Vertretungskonzept


Um Unterrichtsausfälle so kompensieren zu können, dass die Interessen von Eltern, Lehrern und Schülern gleichermaßen gewahrt bleiben, gilt für die Regelung von Vertretungen folgendes Konzept, das die Schulkonferenz der Realschule Bedburg beschlossen hat:

Rechtliche Grundlagen:
Aus den einschlägigen rechtlichen Regelungen für den Unterrichtsausfall ergeben sich folgende Konsequenzen für dieses Vertretungskonzept:
-    Wenn Lehrkräfte absehbar für einen längeren Zeitraum ausfallen, wird dieser Ausfall durch den Einsatz von Flemivu-Kräften kompensiert.
-    Wenn eine Lehrkraft zwei Unterrichtswochen hintereinander ausfällt, teilt die Schulleitung den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schülern mit, wie der Unterrichtsausfall kompensiert wird.
-    Wenn eine Lehrkraft ad hoc ausfällt, wird dieser Ausfall grundsätzlich durch den Einsatz einer anderen Lehrkraft kompensiert.
-    Die Aufsicht einer Lehrkraft für zwei Klassen (sogenannte Mitbetreuung) wird nach Möglichkeit vermieden. Für die Zukunft ist angestrebt, Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 so auszubilden, dass diese für solche Fälle als Unter-stützung der Aufsicht eingesetzt werden können.
-    Lehrkräfte mit Schwerbehinderung dürfen nur ausnahmsweise und nicht gegen ihren Willen zu Vertretungen herangezogen werden.
-    Lehrkräfte mit Stundenreduzierung müssen entsprechend seltener zu Vertretungsstunden herangezogen werden.
-    Die Stundenpläne werden so gestaltet, dass durch Springstunden prinzipiell in jeder Stunde (1.-4. Std.) Lehrkräfte für den Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen. Nötigenfalls werden zu diesem Zweck auch Bereitschaftsstunden (B-Stunden) gebildet.
-    Für alle B-Stunden gilt grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
-    Das letzte Wort bzgl. der Pläne hat die Schulleitung.

Vertretungsvorschläge:
-    Der Vertretungsunterricht sollte im Idealfall so gestaltet sein, dass er weder für Lehrer noch für Schüler mit erhöhtem Arbeits-/Organisationsaufwand einhergeht. Deshalb gilt für die Heranziehung von Lehrkräften (in absteigender Reihenfolge):
-    Zusammentreffen der Vertretung mit einer Freisetzung (Statt-Stunde).
-    Die Lehrkraft hat in der entsprechenden Stunde eine Springstunde/Bereitschaft.
-    Die Lehrkraft ist Klassenlehrer in der betreffenden Klasse.
-    Die Lehrkraft unterrichtet in der betreffenden Klasse.
-    Die Lehrkraft unterrichtet das Fach, das vom Unterrichtsausfall betroffen ist.

Parallel hierzu werden noch weitere Kriterien beachtet:
-    Die Gesamtbelastung der Lehrkraft durch Vertretungseinsätze im/n Schuljahr / Monat / Woche / Tag
-    Die Art der Lerngruppe (schwierige Klasse, große Klasse)
-    Das Unterrichtsfach (Sportunterricht, Unterricht in Fachräumen)
-    Wünsche der Lehrkräfte (4. Stunde im Monat, Klassenlehrerstunde, günstige Verlegungen)

Wenn sich Unterrichtsausfall nicht vermeiden lässt oder das Vertreten von Unterricht für Lehrkräfte / Schüler wenig sinnvoll erscheint, dann
-    fallen eher Stunden in Klasse 10 als in Klasse 5 aus
-    fallen eher Stunden in der 4. Stunde als in der 1. Stunde aus
-    fallen eher Stunden an Freitagen als an Montagen und eher in einigen Tagen als am nächsten oder gar am selben Tag aus
-    beachtet der Vertretungsplaner sich eventuell bietende Möglichkeiten zur sinnvollen Verlegung von Unterricht.

Sichere Unterrichtszeit:
Um vor allem für die Eltern / Erziehungsberechtigten der jüngeren Kinder ein hohes Maß an Planungssicherheit zu gewährleisten, gelten darüber hinaus folgende Regelungen:
-    In den Jahrgangsstufen 5 und 6 fängt für alle Kinder der Unterricht immer planmäßig an und hört auch planmäßig auf. Wenn dieses Prinzip auch durch die vorhandenen B-Stunden nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, fällt dafür im Gegenzug notfalls Unterricht in den höheren Klassen aus.
-    Für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen gilt, dass sie täglich mindestens bis einschließlich der 3. Stunde Unterricht haben.
-    Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Unterricht / Veranstaltungen haben, müssen bis zur 4. Stunde unterrichtet oder zumindest beaufsichtigt werden. Sie dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Es gibt keine Freistunden.