Krankheiten / Beurlaubung

Sollte Ihr Kind einmal krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können, beachten Sie bitte folgende Hinweise dazu:

  • Krank melden: Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich vor Unterrichtsbeginn per DieSchulApp darüber, dass Ihr Kind an diesem Tag nicht am Unterricht teilnehmen kann.
  • Denken Sie bitte daran, dass wir auch bei einem Anruf in jedem Fall von Ihnen eine schriftliche Entschuldigung oder gegebenenfalls (s.u.) auch ein ärztliche Bescheinigung/Attest benötigen.
  • Ärztliche Bescheinigung/Attest: Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung/Attest für Ihr Kind, wenn Ihr Kind
    • durch das Fehlen die Teilnahme an einer Zentralen Prüfung in Klasse 10 oder die Teilnahme am Tag der offenen Tür oder die Teilnahme an Weiberfastnacht versäumt
    • durch das Fehlen die Ferien „verlängert“. (Beispiel: Der Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien ist am Mittwoch, das Kind wird von Mittwoch bis Freitag krank gemeldet. -> ein ärztliches Attest ist erforderlich)
    • Schriftliche Entschuldigung: Wenn Sie Ihr Kind per DieSchulApp krank gemeldet haben, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Entschuldigung. Wenn Sie das Kind persönlich von der Schule abgeholt haben, dient der von Ihnen unterschriebene Abholzettel als solche.  Einen Vordruck für eine schriftliche Entschuldigung können Sie hier herunterladen. BEACHTEN SIE BITTE: Wir akzeptieren schriftliche Entschuldigungen nur, wenn diese innerhalb von 10 Schultagen nach dem ersten Fehltag bei der Schule (Klassenleitung) nachgereicht wurden. Wird diese Zeit überschritten, gelten diese Stunden als unentschuldigte Fehlzeiten und werden dementsprechend auf dem Zeugnis dokumentiert!
  • Versäumter Lernstoff I: Den aufgrund des Fehlens versäumten Lernstoff, die erteilten Hausaufgaben usw. muss Ihr Kind selbstständig nachholen! Bei kürzeren Fehlzeiten des Kindes wird erwartet, dass Ihr Kind dies spätestens am zweiten Tag, an dem es die Schule wieder besucht, bewältigt hat. (Beispiel: Das Kind hat am Montag gefehlt, ist am Dienstag wieder in der Schule. Am Mittwoch muss das Kind dann Hausaufgaben usw. vorzeigen können, die am Montag aufgegeben wurden.)
  • Versäumter Lernstoff II: Es empfiehlt sich dringend, für den Fall des Falles eine/n zuverlässige/n Mitschüler/in als „Paten“ zu bestimmen, der/die bei Fehlen Ihres Kindes automatisch ausgeteilte Kopien usw. für Ihr Kind mitnimmt, um diese – im besten Fall am selben Tag – bei Ihnen vorbeizubringen. Es versteht sich, dass eine solche Regelung vorher abgesprochen werden muss.
  • Amtsarzt, Verdacht auf Schulverweigerung: Beachten Sie bitte, dass die Schule bei häufigem Fehlen ungeachtet vorliegender schriftlicher Entschuldigungen durch die Eltern ein ärztliches Attest und in besonderen Fällen auch schul- bzw. amtsärztliches Gutachten beantragen kann und wird.
  • Beurlaubung: Wenn Ihr Kind aufgrund besonderer Umstände (familiäre Ereignisse wie Geburt, Firmung, Hochzeit, schwere Erkrankung oder Todesfall, Teilnahme an Sportwettkämpfen, religiösen Veranstaltungen usw.) vom Unterricht beurlaubt werden soll, stellen Sie bitte rechtzeitig (wenn möglich, z. B. bei einer Firmung, mindestens eine Woche vorher) über die Klassenleitung bei der Schulleitung einen Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie hier herunterladen.
  • Verspätungen: Grundsätzlich sollte der Schulweg Ihres Kindes zeitlich so gestaltet sein, dass Ihr Kind rechtzeitig die Schule erreichen kann und nicht „auf dem letzten Drücker“ erscheint. Kommt es trotzdem zu unvorhersehbaren Verspätungen (z.B. durch ausfallende Züge oder Busse), können die Eltern diese Verspätungen entschuldigen. Treten solche Verspätungen allerdings häufiger auf, behält sich die Schule vor, Verspätungsbescheinigungen des ÖPNV-Unternehmens zu verlangen.
  • Arztbesuch, Vorstellungsgespräch o.ä.: Grundsätzlich sollten Arztbesuche, Vorstellungsgespräche o.ä. nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden. Wenn sich solche Unterrichtsversäumnisse trotzdem nicht vermeiden lassen, sollte Ihr Kind vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen (s.o.). Wichtig ist außerdem, dass sich Ihr Kind vom Arzt oder dem Unternehmen o.ä. bescheinigen lässt, dass es den Termin tatsächlich wahrgenommen hat.
  • Rechtliche Grundlagen: Die rechtlichen Grundlagen insbesondere für Beurlaubungen können Sie dem folgenden Link ins Bildungsministerium NRW entnehmen.
  • Hilfen: Wenn Sie Hilfe benötigen, weil Ihr Kind sich der Teilnahme am Unterricht verweigert oder die Schule „schwänzt“, können Sie sich an folgende Personen/Institutionen wenden:
    • schulintern: jeweilige Klassenleitung; Beratungslehrer/in; Mitarbeiter/in der Rheinflanke; Schulleitung