Vereinbarung zwischen Arnold-von-Harff-Schule und Realschule Bedburg
Vereinbarung
zwischen
der Arnold-von-Harff-Schule
und
der Realschule der Stadt Bedburg
31. Januar 2012
Hauptschule und Realschule im Schulzentrum Bedburg haben sich zum Ziel gesetzt
, die pädagogische Zusammenarbeit zwischen den beiden Schulformen zu vertiefen. So soll Eltern und Kindern der Grundschulen die Sorge genommen werden, dass bereits mit dem Wechsel an die weiterführende Schule eine unumkehrbare Festlegung in Bezug auf die weitere Schullaufbahn vorgenommen wird. Die Durchlässigkeit zwischen Haupt- und Realschule, gerade in der Erprobungsstufe, soll weiter erhöht werden, flankiert von gezielten Förderangeboten. Es geht darum, den Eltern nach den sehr sorgfältig und gewissenhaft ausgestellten Grundschulempfehlungen die Gewissheit zu geben, dass auch in den beiden weiterführenden Schulen darauf geachtet wird, ob ihr Kind auch wirklich an der richtigen Schulform unterrichtet wird. So soll bei den Kindern Frustrationen durch stetige Über- oder Unterforderung genommen und Schulmüdigkeit vorgebeugt werden.
Die Vereinbarungen im Einzelnen:
I. Klassen 5 und 6 (Erprobungsstufe)
- Die Schulleitungen der beiden Schulen führen mit Eltern, deren Kind von der Grundschule eine eingeschränkte Realschulempfehlung oder eine Hauptschulempfehlung ausgesprochen bekommen hat und die ihr Kind an der Realschule anmelden wollen, ein gemeinsames Beratungsgespräch. Grundsätzlich findet auch ein Austausch mit der abgebenden Grundschule statt.
- Jedes Kind hat die Möglichkeit, auf Antrag der Eltern an einem bis zu zweiwöchigen Probeunterricht an der Haupt- oder Realschule teilzunehmen.
- Ein Schulformwechsel im laufenden Schuljahr ist grundsätzlich immer möglich.
- Bei Kindern mit eingeschränkter Realschul- bzw. Hauptschulempfehlung werden die Erprobungsstufenkonferenzen, an denen auch die Grundschullehrer/-innen teilnehmen, gemeinsam abgehalten.
- Neben der regelmäßig vor den Herbstferien stattfindenden, einwöchigen gemeinsamen Projektwoche in Klasse 6 werden ab dem Schuljahr 12/13 in Absprache mit der Caritas (zuständig für die Übermittagsbetreuung) weitere gemeinsame Arbeitsgemeinschaften für Haupt- und Realschüler angeboten.
II. Klassen 7 und 8
- Auch hier gilt: Jedes Kind hat die Möglichkeit, auf Antrag der Eltern an einem bis zu zweiwöchigen Probeunterricht an der jeweils anderen Schulform teilzunehmen.
- Ein Schulformwechsel ist nicht nur zum Schuljahresende, sondern auch zum Halbjahr möglich.
III. Klassen 9 und 10
- Gemeinsame AG-Angebote im Rahmen der Übermittagsbetreuung
- Gemeinsame Fußball-AG, durchgeführt von der Rheinflanke (Schulsozialarbeiter)
Frau Ehlen Herr Ankel
Arnold-von-Harff-Schule Realschule Bedburg

